AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Anwendbarkeit:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Warenlieferungen und Dienstleistungen, die Firmen der Kuchler-Gruppe erbringen. Die Kuchler-Gruppe umfasst derzeit die S.A.M Innovations GmbH & Co KG, S.A.M. KUCHLER Electronics GmbH, S.A.M. Kuchler electronics Deutschland GmbH, S.A.M. Innovations GmbH, Kuchler Electronics (USA) Inc., S.A.M. Kuchler Electronics Schweiz GmbH, KUCHLER Holding International GmbH, KUCHLER Electronics Benelux BV, Kuchler Electronics CR s.r.o. und die S.A.M. Kuchler Electronics Schweiz GmbH; im folgenden kurz „SAM“ genannt.

Sie gelten weiters für sämtliche Reparatur- und Servicearbeiten, die von der SAM im Auftrag des Kunden durchführt werden. Einkaufs- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Besondere Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung der SAM rechtswirksam. Handelsvertreter und Handelsreisende sowie Servicetechniker und Verkaufsmitarbeiter sind weder zur Abgabe noch zur Entgegennahme verbindlicher Erklärungen befugt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt wurden.

 

II. Angebote und Bestellungen:

Angebote der SAM sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung bzw. seinen Auftrag 30 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeit nimmt SAM die Bestellung des Kunden entweder durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Durchführung der Lieferung bzw. Erbringung der Leistung an. SAM ist jedoch auch berechtigt, innerhalb der genannten Frist die Bestellung abzulehnen. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, kommt das Vertragsverhältnis zu den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Konditionen zustande, sofern der Kunde der Auftragsbestätigung nicht binnen drei Tagen ab Erhalt schriftlich widerspricht. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SAM. Angaben in Katalogen, Prospekten etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, sofern in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen:

Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise FCA Klagenfurt am Wörthersee („frei Frachtführer“) (INCOTERMS 2020). Zu diesen Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die durch die SAM in Rechnung gestellten Beträge sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gem § 456 UGB zu verrechnen und weiters die Kosten außergerichtlicher Forderungseintreibungen (Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind) zu ersetzen. Dies umfasst unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von EUR 40,00. Des Weiteren ist SAM berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Gegenforderungen gegen die SAM aufzurechnen, außer diese wurden von der SAM schriftlich anerkannt oder mit rechtskräftigem Urteil festgestellt. Allfällige Mängel an der Ware berechtigen nur zum Zurückbehalt des zu erwartenden angemessenen Mängelbeseitigungsaufwands. Soweit Wechsel oder Schecks angenommen werden, was im Ermessen der SAM steht, erfolgt dies bloß zahlungshalber. Die in diesem Zusammenhang entstandenen Spesen oder sonstigen Kosten sind durch den Kunden zu ersetzen. Im Falle eines Wechselprotestes, eines sonstigen Zahlungsverzuges oder der Verweigerung der Einlösung eines Schecks oder Wechsels sowie bei sonstiger Nichteinhaltung der Zahlungsbedingung oder bei Eintreten von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, sind sämtliche offenen Forderungen, mögen diese auch erst später fällig werden, sofort fällig und können diese Forderungen auch dann, wenn diesbezüglich Wechsel übergeben wurden, umgehend nötigenfalls gerichtlich geltend gemacht werden. Soweit nicht ausdrückliche Widmung der Zahlungen erfolgen, steht es der SAM frei, wie die Zahlungen gewidmet werden. Schuldbefreiende Zahlungen können nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten erfolgen.

Handelsvertreter und Handelsreisende, Servicetechniker sowie Verkaufsmitarbeiter haben keine Inkassovollmacht und sind nicht befugt, Stundungen zu gewähren. Bei Zahlungsverzug, bei Annahmeverzug sowie bei Terminverlust ist SAM berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen und ist der Kunde zudem verpflichtet, die für eine zweckentsprechende Betreibung, Einbringung oder Rechtsverfolgung notwendigen Mahnspesen, Interventionskosten sowie die tarifmäßigen Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug können die Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und die außergerichtlichen Inkasso- und Interventionskosten dem Kapital hinzugerechnet werden.

 

IV. Liefertermine:

Angegebene Lieferfristen und Arbeitstermine sind bloß ungefähre Orientierungshilfen und begründen keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der Liefer- bzw. Arbeitszeitpunkte. Erst bei einer Lieferfristüberschreitung von mehr als 90 Tagen ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer 30-tägigen Nachfrist den Vertragsrücktritt mit eingeschriebenem Brief anzudrohen und nach fruchtlosem Verstreichen der Frist zu erklären. Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie z.B. Kriege, Streiks, Betriebsstörungen und amtliche Verfügungen, ruhen die Lieferverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen. Die Lieferungs- oder Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Der Kunde ist nicht berechtigt, aus derartigen Verzögerungen irgendwelche Ansprüche abzuleiten.

 

V. Gefahrtragung, Erfüllungsort:

Die Transportgefahr ab dem Zeitpunkt, in dem die Ware das Werk der SAM verlässt, trägt der Kunde. Dies gilt auch dann, wenn der Transport mit unseren Fahrzeugen ausgeführt wird. Wenn sich der Versand durch Umstände außerhalb unseres Bereiches verzögert, geht die Gefahr bereits mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden lagert die SAM nach Möglichkeit die Gegenstände für ihn auf sein Risiko und seine Kosten ein, wobei das geschuldete Entgelt im Hinblick auf den Annahmeverzug weiterhin fällig bleibt. Als Erfüllungsort für alle von SAM erbrachten Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der S.A.M. KUCHLER Electronics GmbH in 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Klatteweg 4-6, Österreich.

VI. Eigentumsvorbehalt:

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes unter Berücksichtigung allfälliger Nebenkosten für die jeweiligen Waren im alleinigen Eigentum der SAM. Der Käufer hat die von SAM gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang auf ihn sorgfältig für SAM zu verwahren. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt – ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung oder Verständigung bedarf – die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber seiner Abnehmer entstehenden Ansprüche zur Tilgung aller Forderungen samt Nebenansprüchen bis zur Höhe des Wertes der gelieferten Waren der SAM ab. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware der SAM zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Im Falle der Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht der SAM geltend zu machen, die SAM unverzüglich zu verständigen und sämtliche erforderlichen Schritte zur Wahrung der Interessen der SAM zu setzen. Die SAM ist für den Fall des Verzuges sowie für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden zurückzuverlangen oder nach ihrer Wahl, die Ware auf Kosten des Käufers abzuholen und einzulagern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und Abholung der Ware gilt noch nicht als Auflösung des Kaufvertrages. Der Kaufpreis bleibt weiter fällig.

Die SAM kann jedoch im Fall des Verzuges sowie für den Fall der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden oder sonstigen wichtigen Gründen auf Seiten des Kunden, die es der SAM unzumutbar machen den Vertrag aufrecht zu erhalten, den Rücktritt vom Vertrag erklären und somit diesen auflösen. Darüberhinausgehende Ansprüche können zusätzlich geltend gemacht werden.

 

VII. Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neugeräte zwölf (12) Monate, für Gebrauchtgeräte, Ersatzteile sowie Reparaturleistungen sechs (6) Monate; dies jeweils ab Auslieferung bzw. Übergabe bzw. Leistungserbringung. Gewährleistungsansprüche werden ausschließlich am Firmensitz der S.A.M. KUCHLER Electronics GmbH in A-9020 Klagenfurt erbracht. Sämtliche Fahrt- und/oder Transportkosten, welche im Zusammenhang mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Soweit ein Gewährleistungsanspruch des Kunden besteht, kann die SAM Ansprüche des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder angemessene Preisminderung dadurch abwenden, dass sie in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht. In allen übrigen Fällen der Gewährleistung kann sich die SAM von einem Anspruch auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass sie in angemessener Frist und in einer für den Kunden zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt. Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparaturzeit besteht nicht. Unveränderte Original-Software unterliegt der Gewährleistung; kundenspezifische Individualanpassungen sowie sonstige im Auftrag des Kunden programmierte Software sind von der Gewährleistung ausgenommen. Der Kunde verliert jedweden Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzanspruch, wenn er die bei ihm einlangende Ware nicht unverzüglich untersucht und allfällige Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, d.h. längstens binnen 7 Tagen ab Einlangen der Ware bzw. bei versteckten Mängeln ab Erkennbarkeit des Mangels rügt. Die Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und hat die Rüge, die betroffene Warenlieferung und die beanstandeten Mängel exakt zu bezeichnen und mit Beweismaterial zu belegen. Die Erbringung von Gewährleistungsleistungen verlängern die Gewährleistungsfrist nur hinsichtlich der ausgetauschten Teile. Altteile, die im Rahmen von Reparatur-, Service-, Umbau-, Gewährleistungs-, Garantie- oder sonstigen Arbeiten durch andere Teile ersetzt werden, gehen entschädigungslos ins Eigentum der SAM über.

Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ist wechselseitig hinsichtlich sämtlicher wie immer gearteter Vertragsverhältnisse zwischen der SAM und dem Kunden ausgeschlossen. Soweit nicht im Einzelfall Abweichendes vereinbart wird, gelten die Regelungen dieses Punktes auch für die Erbringung von Garantieleistungen.

 

VIII. Schadenersatz:

Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die SAM werden einvernehmlich ausgeschlossen, es sei denn der SAM liegt die Schuldform des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Ersatz von Personenschäden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem jährlichen Vertragswert (=Rechnungsbetrag der bereits abgerufenen und bezahlten Ware des vom Schadenereignisses betroffenen Vertragsjahres), maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung von SAM gedeckt ist, beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Rückrufkosten, Produktionsausfälle, Stillstandzeiten, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, etc. wird für alle Schuldformen, insbesondere auch für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gleichfalls haftet die SAM in keinem Fall für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden.

 

IX. Software:

Hinsichtlich der dem Kunden zur Verfügung gestellten Software wird dem Kunden durch SAM eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung eingeräumt, die den Kunden lediglich zur Softwarenutzung im Rahmen seines Unternehmens mittels jeder Geräte, welche der Kunde von SAM mit der jeweiligen Software erworben hat, berechtigt. Jede Weitergabe der Software (ausgenommen im Rahmen der Veräußerung des Gerätes hinsichtlich der auf dem Gerät gespeicherten Software) sowie jede Vervielfältigung der Software – und sei es bloß zum eigenen Gebrauch des Kunden – bedarf der schriftlichen Zustimmung der SAM. Gleiches gilt für die Weitergabe von Unterlagen über die Software. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist vom Kunden an SAM eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in Höhe von 50% der Entwicklungskosten der jeweiligen Software, zumindest jedoch EUR 39.500,00 zu bezahlen.

 

X. Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2012/19/EU, Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO):

Der Kunde verpflichtet sich, die von der SAM gelieferten Geräte/Waren/Materialien entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der Elektroaltgeräteverordnung ordnungsgemäß und ausschließlich auf eigene Rechnung und Kosten zu entsorgen.

 

XI. Schriftform:

Nebenabreden, Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und sonstige Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der SAM schriftlich bestätigt wurden. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sein sollten, bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragsteile, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, welche den mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

XII. Gerichtsstand:

Es wird ausdrücklich die ausschließliche Geltung österreichischen Rechtes – unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes – vereinbart. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehens – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden, ordentlichen Gerichte in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.

 

 

D A T E N S C H U T Z

 

Wir informieren Sie, dass folgende persönliche Daten, nämlich Name/Firma, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Liefer- und Rechnungsadresse, UID-Nummer, E-Mail-Adresse, Telefon- bzw. Faxnummer sowie sonstige Kontodaten, Daten betreffend Ihres SAM-Produktes wie Bestelldaten, Maschinentype, Schnittzähler, Seriennummer, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Dokumentation der Reparatureinsätze sowie Korrespondenz zum Zweck der Vertragserfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung/Anfrage sowie für eigene Werbezwecke z.B. Zusendung von Werbesendungen, Newslettern, Produktinformationen oder sonstigen unternehmensbezogenen Informationen (Grundlage: überwiegendes betriebliches Interesse von SAM) von SAM automationsunterstützt ermittelt, weiterverarbeitet und gespeichert werden.

Wenn Sie keine weiteren Werbezusendungen bzw. Mitteilungen über die angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen erhalten möchten, können Sie jederzeit Ihre Zustimmung widerrufen (per Mail an datenschutz@sam-kuchler.com).

Zur Vertragserfüllung geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen bzw. an Dritte, die an der Vertragserfüllung mitwirken, weiter – soweit dies zur Lieferung bestellter Waren oder Erbringung von Dienstleistungen, wie z.B. Reparatur- oder Wartungseinsätze erforderlich ist.

 

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen, die unter

www.sam-kuchler.com/datenschutz einsehbar sind.

 

Stand: März 2022